AnzeigeWerbliches Informationsangebot von More Room to Grow (1 Turundusbüroo OÜ). Kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung oder einer Behörde.
More Room to Grow
Wohnen

Was Handwerkerrechnungen im eigenen Zuhause steuerlich bringen können

AnzeigeWerblicher Informationsbeitrag von More Room to Grow
More Room to Grow · Stand: 29.09.2026 · 6 Minuten Lesezeit

Wer Handwerker, Gärtner oder einen Pflegedienst ins Haus holt, kann einen Teil der Kosten direkt von der Einkommensteuer abziehen. Für Rentnerinnen und Rentner hat die Regel allerdings einen Haken: Sie hilft nur, wenn überhaupt Einkommensteuer anfällt.

Im Ruhestand wird das eigene Zuhause oft zum Mittelpunkt. Das Bad wird altersgerecht umgebaut, die Heizung gewartet, für den Garten kommt Hilfe von außen. Der Staat beteiligt sich an einem Teil dieser Kosten über § 35a des Einkommensteuergesetzes. Anders als viele andere Abzüge mindert diese Ermäßigung nicht das Einkommen, sondern direkt die Steuer selbst.

Drei Töpfe mit eigenen Höchstbeträgen

Das Gesetz unterscheidet drei Bereiche. Für jeden gilt ein eigener Höchstbetrag, sie können also nebeneinander genutzt werden.

BereichErmäßigungHöchstbetrag pro JahrAusgeschöpft bei
Minijob im Privathaushalt20 % der Aufwendungen510 €2.550 €
Haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen20 % der Arbeitskosten4.000 €20.000 €
Handwerkerleistungen20 % der Arbeitskosten1.200 €6.000 €

Zu den Handwerkerleistungen zählen Renovierung, Reparatur, Wartung und Modernisierung in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus, etwa der Austausch von Fenstern, Malerarbeiten, die Wartung der Heizung oder der Umbau zur bodengleichen Dusche. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die normalerweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden: Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst oder die Betreuung eines Haustiers. Die Regeln gelten auch für Mieter, etwa für Hausmeister- oder Reinigungskosten aus der Nebenkostenabrechnung.

Was anerkannt wird und was nicht

Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, einschließlich Fahrt- und Maschinenkosten und der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Material wie Fliesen, Farbe oder die neue Heizungsanlage selbst zählt nicht. Die Rechnung sollte Lohn- und Materialanteil deshalb getrennt ausweisen.

Zwei formale Bedingungen sind unverzichtbar:

  • Rechnung: Für Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten braucht es eine ordnungsgemäße Rechnung.
  • Zahlung auf das Konto: Der Betrag muss auf das Konto des Dienstleisters überwiesen werden. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an, auch nicht mit Quittung.

Ausgeschlossen sind Neubaumaßnahmen sowie Arbeiten, für die bereits ein zinsverbilligter Förderkredit oder ein steuerfreier Zuschuss genutzt wird. Auch eine doppelte Berücksichtigung, etwa zusätzlich als außergewöhnliche Belastung, ist nicht möglich. Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung, nicht das Jahr der Arbeiten.

Warum die Ermäßigung bei vielen Rentnern ins Leere läuft

Die Steuerermäßigung wird von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen. Liegt die Steuer bei null, bleibt nichts, wovon man abziehen könnte. Eine Erstattung des Rests gibt es nicht, und ein Vortrag ins nächste Jahr ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Das betrifft viele Menschen im Ruhestand. Wer nur eine gesetzliche Rente bezieht, liegt mit dem steuerpflichtigen Anteil nach Abzug von Kranken- und Pflegebeiträgen und Pauschalen häufig unter dem Grundfreibetrag, der 2026 bei 12.348 Euro im Jahr liegt, für Verheiratete bei der Zusammenveranlagung doppelt so hoch. Wer dagegen eine höhere Rente, eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus einer Beschäftigung hat, zahlt oft Einkommensteuer und kann von § 35a profitieren. Wie hoch der steuerpflichtige Teil der eigenen Rente ist, erklärt unser Beitrag zum Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn.

Beachten
Die Ermäßigung gibt es nur über die Steuererklärung. Wer bisher keine abgeben musste, kann freiwillig eine einreichen, das lohnt sich aber nur, wenn tatsächlich Einkommensteuer festgesetzt wird.

Drei Rentnerhaushalte im Vergleich

Modellrechnung

Annahme: Alle drei Haushalte lassen 2026 ihr Bad umbauen. Rechnung über 9.000 Euro, davon 4.500 Euro Arbeitskosten, per Überweisung bezahlt. Mögliche Ermäßigung: 20 % von 4.500 € = 900 €.

Haushalt A, Ehepaar mit zwei Renten und Betriebsrente, festgesetzte Einkommensteuer 1.400 €: Die Steuer sinkt um 900 € auf 500 €. Die Ermäßigung wirkt vollständig.

Haushalt B, alleinstehende Rentnerin, festgesetzte Einkommensteuer 350 €: Die Steuer sinkt auf 0 €. Von den 900 € wirken nur 350 €, der Rest verfällt.

Haushalt C, alleinstehender Rentner, Einkommen unter dem Grundfreibetrag, keine Einkommensteuer: Die Ermäßigung bringt nichts.

Vereinfachte Beispiele ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die eigene Steuerlast ergibt sich aus dem Steuerbescheid des Vorjahres als grober Anhaltspunkt.

Für Haushalt B könnte es sinnvoll sein, größere Arbeiten auf zwei Kalenderjahre zu verteilen, sofern sich das sachlich anbietet. Weil das Zahlungsjahr zählt, lässt sich so die Ermäßigung in zwei Jahren nutzen. Ob sich das rechnet, kann ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung im Einzelfall einschätzen.

Pflege, Betreuung und Heimunterbringung

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen ausdrücklich auch Pflege- und Betreuungsleistungen. Wer einen ambulanten Pflegedienst oder eine Betreuungskraft für Hilfe im Alltag bezahlt, kann 20 Prozent der selbst getragenen Kosten geltend machen, bis zu 4.000 Euro Ermäßigung im Jahr. Was die Pflegekasse erstattet, zählt nicht mit. Die Leistungen können im eigenen Haushalt erbracht werden oder im Haushalt der gepflegten Person, etwa wenn Kinder die Pflege ihrer Eltern bezahlen.

Auch bei der Unterbringung in einem Heim oder einer Einrichtung für dauerhafte Pflege ist die Ermäßigung möglich, und zwar für den Anteil der Kosten, der mit Arbeiten einer Haushaltshilfe vergleichbar ist, etwa Reinigung der Räume oder Wäschepflege. Die Einrichtung weist diesen Anteil in der Regel gesondert aus. Werden Heim- oder Pflegekosten bereits als außergewöhnliche Belastung abgezogen, ist für denselben Betrag keine zusätzliche Ermäßigung möglich.

Wer eine Haushaltshilfe als Minijob anstellt, meldet sie über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale an. Dafür gibt es 20 Prozent Ermäßigung, höchstens 510 Euro im Jahr. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro im Monat.

Was 2027 geplant ist

Für das Steuerjahr 2026 gelten die beschriebenen Beträge unverändert. Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Danach soll die Ermäßigung für Handwerkerleistungen ab 2027 von 20 auf 15 Prozent sinken und der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro. Die Regeln für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege und Minijobs sollen nach dem Entwurf unverändert bleiben. Der Entwurf liegt dem Bundestag als Drucksache 21/8235 vor, ist aber noch nicht beschlossen und kann sich im parlamentarischen Verfahren ändern.

Wen das betrifft und was sich prüfen lässt

  • Fällt im eigenen Haushalt überhaupt Einkommensteuer an? Ein Blick in den letzten Steuerbescheid gibt Aufschluss.
  • Weist die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt aus?
  • Wurde per Überweisung bezahlt und nicht bar?
  • Enthält die Nebenkostenabrechnung oder die Heimabrechnung begünstigte Anteile?

Weitere Abzugsmöglichkeiten im Ruhestand beschreibt unser Beitrag zur Steuererklärung für Rentner. Was sich darüber hinaus bei Rente und Steuer ändert, fasst unser Hauptartikel zur Rentenreform 2026 zusammen.

Was bleibt

Die Steuerermäßigung für Handwerker und haushaltsnahe Dienste kann im Ruhestand mehrere Hundert Euro im Jahr ausmachen, bei Pflegekosten auch deutlich mehr. Entscheidend ist, dass Einkommensteuer anfällt, von der sie abgezogen werden kann. Wer Steuern zahlt, sollte Rechnungen sammeln und per Überweisung zahlen. Wer keine zahlt, verliert durch die Regel nichts, gewinnt aber auch nichts.

Quellen
  1. Bundesministerium der Justiz: § 35a EStG: Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  2. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/8235: Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
    https://dserver.bundestag.de/btd/21/082/2108235.pdf
  3. Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen zum Januar 2026
    https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzliche-neuregelungen-januar-2026-2399838

Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zur eigenen Rente geben die Deutsche Rentenversicherung (kostenfreies Servicetelefon 0800 1000 4800), zur Krankenversicherung die eigene Krankenkasse und zu Steuerfragen eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Beispielrechnungen sind vereinfachte Modellwerte.

Der Rentenbrief. Einmal pro Woche, kostenfrei.

Neue Beschlüsse, Fristen und Rechengrößen rund um Rente und Steuern, jeden Donnerstag auf einer Seite zusammengefasst. Alle Beiträge auf dieser Website bleiben ohne Anmeldung lesbar.

Abmeldung jederzeit über den Link in jeder E-Mail.