Wie viel Frührentner heute nebenher verdienen dürfen
Wer vor der Regelaltersgrenze eine Altersrente bezieht, darf seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Ganz folgenlos bleibt ein Nebenjob trotzdem nicht: Steuer, Sozialversicherung und spätere Rentenansprüche verändern sich. Ein Überblick über die Regeln für 2026.
Lange war ein Nebenverdienst neben der vorgezogenen Altersrente eine Rechenaufgabe mit Haken. Wer mehr als 6.300 Euro im Jahr verdiente, musste mit einer Kürzung der Rente rechnen. Diese Grenze ist Geschichte. Für viele, die mit 63 oder 64 Jahren in Rente gegangen sind, eröffnet das neue Möglichkeiten: eine Teilzeitstelle im alten Betrieb, ein Minijob im Buchladen um die Ecke oder eine Aushilfe in der Saison. Was dabei zu beachten ist, hängt vor allem von der Art der Rente und der Art des Jobs ab.
Keine Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten seit 2023
Zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten vollständig aufgehoben. Das gilt für die Altersrente für langjährig Versicherte, für besonders langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen. Seitdem wird Arbeitsentgelt nicht mehr auf diese Renten angerechnet, gleich wie hoch es ist. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze galt das schon vorher.
Die Abschläge für einen vorgezogenen Rentenbeginn bleiben davon unberührt. Wer früher in Rente geht, erhält weiterhin 0,3 Prozent weniger pro Monat vor der Regelaltersgrenze, und zwar dauerhaft. Ein Nebenjob ändert daran nichts, kann aber mit zusätzlichen Beiträgen einen Teil der Lücke wieder schließen.
Anders bei der Erwerbsminderungsrente
Für Renten wegen Erwerbsminderung gelten weiterhin Grenzen, denn diese Renten setzen voraus, dass die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. Die Grenzen sind an die Bezugsgröße der Sozialversicherung gekoppelt, die 2026 bei 3.955 Euro im Monat liegt.
| Rentenart | Hinzuverdienst 2026 |
|---|---|
| Vorgezogene Altersrente | keine Grenze |
| Altersrente ab Regelaltersgrenze | keine Grenze |
| Volle Erwerbsminderungsrente | 20.763,75 Euro im Jahr |
| Teilweise Erwerbsminderungsrente | mindestens 41.527,50 Euro im Jahr, individuell auch höher |
Wird die Grenze überschritten, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Rente angerechnet. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente kommt hinzu, dass ein hoher Verdienst Zweifel an der Erwerbsminderung selbst wecken kann, denn dafür ist auch die zeitliche Arbeitsfähigkeit maßgeblich. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, sollte einen geplanten Job deshalb vorher mit der Rentenversicherung besprechen.
Minijob neben der Frührente
Der Minijob ist für viele Frührentner die naheliegende Wahl. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat und steigt zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro, weil sie an den Mindestlohn gekoppelt ist. Dieser beträgt 2026 13,90 Euro und ab 2027 14,60 Euro.
Ein Punkt, der oft übersehen wird: Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent, Beschäftigte stocken bis zum vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent auf, also um 3,6 Prozent. Bei 603 Euro sind das rund 21,71 Euro im Monat. Wer das nicht möchte, kann sich schriftlich beim Arbeitgeber befreien lassen.
Für Frührentner vor der Regelaltersgrenze lohnt es sich, die Befreiung nicht vorschnell zu unterschreiben. Die eigenen Beiträge erhöhen die spätere Rente. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Bezieher einer vollen Altersrente in der Regel rentenversicherungsfrei. Sie können aber gegenüber dem Arbeitgeber auf diese Freiheit verzichten und so weiter Ansprüche aufbauen.
Wie sich der Verdienst auf die Rente auswirkt
Beiträge, die neben einer Altersrente gezahlt werden, gehen nicht verloren. Die Rentenversicherung rechnet sie jährlich zum 1. Juli als Zuschlag an Entgeltpunkten an, die Rente steigt dann entsprechend. Wie viel das ausmacht, zeigt eine einfache Rechnung mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro und dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro.
Annahmen (Modellrechnung, vereinfacht): Frührentnerin, 64 Jahre, volle Altersrente für langjährig Versicherte, aktueller Rentenwert 42,52 Euro, alle Werte für ein volles Beschäftigungsjahr 2026.
Variante A, Minijob mit Rentenversicherungspflicht: 603 Euro im Monat, also 7.236 Euro im Jahr. Daraus ergeben sich rund 0,14 Entgeltpunkte, das sind etwa 5,92 Euro mehr Rente im Monat. Eigenanteil: rund 21,71 Euro im Monat.
Variante B, Teilzeitstelle: 1.200 Euro brutto im Monat, also 14.400 Euro im Jahr. Daraus ergeben sich rund 0,28 Entgeltpunkte, das sind etwa 11,79 Euro mehr Rente im Monat, lebenslang. Hier fallen aber auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer an.
Die zusätzlichen Rentenbeträge wirken auf den ersten Blick klein. Über einen langen Ruhestand und mit künftigen Rentenanpassungen summieren sie sich jedoch. Wer mehrere Jahre neben der Rente arbeitet, kann einen spürbaren Teil der Abschläge ausgleichen.
Was der Nebenverdienst für die Steuer bedeutet
Ein Minijob wird meist pauschal mit 2 Prozent besteuert, die der Arbeitgeber übernimmt. Er bleibt bei der Einkommensteuer außen vor. Anders bei einer Teilzeitstelle mit regulärer Lohnsteuer: Hier wird der Arbeitslohn über die Lohnsteuerklasse besteuert, die Rente aber nicht. Weil der steuerpflichtige Teil der Rente in der Regel über 410 Euro im Jahr liegt, besteht dann eine Pflicht zur Steuererklärung. Häufig kommt es dabei zu einer Nachzahlung, weil Rente und Lohn zusammen einen höheren Steuersatz ergeben.
Die steuerfreie Aktivrente mit bis zu 2.000 Euro im Monat hilft Frührentnern nicht: Sie gilt erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer mit 64 in Rente geht und weiterarbeitet, versteuert den Lohn also ganz normal, bis die Regelaltersgrenze erreicht ist. Wann das der Fall ist, steht im Beitrag zur Regelaltersgrenze nach Jahrgang.
Für wen sich das Rechnen lohnt
- Frührentner mit Abschlägen: Ein Job mit Rentenversicherungspflicht kann einen Teil der Kürzung über die Jahre ausgleichen.
- Minijobber: Vor dem Unterschreiben einer Befreiung lohnt der Vergleich zwischen Eigenanteil und Rentenplus.
- Bezieher einer Erwerbsminderungsrente: Hier gelten weiterhin feste Grenzen, eine vorherige Rücksprache mit der Rentenversicherung ist ratsam.
- Gesetzlich Versicherte in Teilzeit: Die Krankenkasse klärt, wie die Beiträge aus Rente und Lohn zusammenspielen.
Persönliche Fragen beantwortet die Deutsche Rentenversicherung über das kostenfreie Servicetelefon 0800 1000 4800. Was sich mit der Rentenreform 2026 sonst ändert, fasst der Überblick zu den neuen Regeln zusammen.
Kurz zusammengefasst
Bei Altersrenten, auch vorgezogenen, gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Grenzen gelten weiterhin bei der Erwerbsminderungsrente, 2026 etwa 20.763,75 Euro im Jahr bei voller Erwerbsminderung. Ein Minijob bis 603 Euro, ab 2027 bis 633 Euro, bleibt steuerlich unkompliziert und kann mit Rentenversicherungspflicht die eigene Rente leicht erhöhen. Bei einer regulären Stelle wird eine Steuererklärung in vielen Fällen Pflicht, und die steuerfreie Aktivrente kommt erst ab der Regelaltersgrenze infrage.
- Deutsche Rentenversicherung: Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung_node.html - Gesetze im Internet: § 96a SGB VI: Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html - Deutsche Rentenversicherung: Sozialversicherungsrechengrößen 2026: Bezugsgröße und vorläufiges Durchschnittsentgelt
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2025/250910-sv-rechengroessen-vo-2026.html - Gesetze im Internet: § 5 SGB VI: Versicherungsfreiheit nach Erreichen der Regelaltersgrenze
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__5.html
Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zur eigenen Rente geben die Deutsche Rentenversicherung (kostenfreies Servicetelefon 0800 1000 4800), zur Krankenversicherung die eigene Krankenkasse und zu Steuerfragen eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Beispielrechnungen sind vereinfachte Modellwerte.