Ab wann es für den eigenen Jahrgang die volle Rente gibt
Die Rente mit 67 kommt nicht auf einen Schlag, sondern Jahrgang für Jahrgang. Wer heute Anfang oder Mitte sechzig ist, hat deshalb eine eigene, auf den Monat genaue Altersgrenze. Und wer früher aufhören möchte, sollte wissen, was das dauerhaft kostet.
Die Regelaltersgrenze ist der Zeitpunkt, ab dem die gesetzliche Altersrente ohne Abschläge gezahlt wird. Lange lag sie bei 65 Jahren. Seit 2012 wird sie schrittweise auf 67 Jahre angehoben, zunächst um einen Monat pro Jahrgang, ab dem Jahrgang 1959 um zwei Monate. Abgeschlossen ist die Anhebung mit dem Jahrgang 1964. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, gilt die Rente mit 67.
Die Regelaltersgrenze nach Jahrgang
Die folgende Tabelle zeigt die Jahrgänge, die derzeit kurz vor dem Ruhestand stehen oder ihn gerade erreicht haben. Maßgeblich ist das Geburtsjahr, der Rentenbeginn ist dann jeweils der Monatserste nach Erreichen der Altersgrenze.
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) |
|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre | 64 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre, 2 Monate | 64 Jahre, 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre, 4 Monate | 64 Jahre, 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre, 6 Monate | 64 Jahre, 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre, 8 Monate | 64 Jahre, 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre, 10 Monate | 64 Jahre, 10 Monate |
| 1964 | 67 Jahre | 65 Jahre |
Ein Beispiel: Wer im März 1961 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze im September 2027 und kann ab dem 1. Oktober 2027 die Regelaltersrente beziehen. Voraussetzung ist lediglich die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren.
Früher in Rente mit 35 Versicherungsjahren
Wer mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten gesammelt hat, kann die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen. Sie ist frühestens ab 63 möglich, allerdings mit Abschlägen. Für jeden Monat, den die Rente vor der Regelaltersgrenze beginnt, sinkt sie um 0,3 Prozent. Diese Minderung gilt nicht nur bis zur Regelaltersgrenze, sondern für die gesamte Bezugsdauer. Auch eine spätere Witwen- oder Witwerrente wird aus der geminderten Rente berechnet.
Weil die Regelaltersgrenze steigt, die Untergrenze von 63 aber bleibt, werden die maximalen Abschläge mit jedem Jahrgang größer:
| Geburtsjahr | Monate vorzeitig bei Start mit 63 | Abschlag dauerhaft |
|---|---|---|
| 1958 | 36 | 10,8 % |
| 1959 | 38 | 11,4 % |
| 1960 | 40 | 12,0 % |
| 1961 | 42 | 12,6 % |
| 1962 | 44 | 13,2 % |
| 1963 | 46 | 13,8 % |
| 1964 | 48 | 14,4 % |
Wer später als mit 63 startet, hat entsprechend weniger Abschlag. Jeder Monat, den man näher an die Regelaltersgrenze rückt, bringt 0,3 Prozentpunkte.
Ohne Abschlag: 45 Jahre machen den Unterschied
Eine Sonderregel gilt für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Jahre an bestimmten Zeiten nachweisen kann, darf zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, und zwar ohne Abschläge. Die frühere "Rente mit 63" gibt es in dieser Form nicht mehr: Auch diese Altersgrenze steigt, für den Jahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren.
Auf die 45 Jahre zählen vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag eines Kindes, Pflege von Angehörigen sowie Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld I. Bei Arbeitslosengeld I gibt es eine Einschränkung: In den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt es grundsätzlich nicht mit, außer die Arbeitslosigkeit geht auf eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers zurück. Zeiten mit Bürgergeld zählen nicht.
Was ein früherer Start in Euro bedeutet
Prozentangaben bleiben abstrakt. Eine Modellrechnung macht den Unterschied greifbarer.
Annahmen: Jahrgang 1962, 40 Versicherungsjahre (also langjährig, aber nicht besonders langjährig versichert), erwartete Bruttorente zur Regelaltersgrenze 1.600 Euro im Monat. Spätere Rentenerhöhungen bleiben unberücksichtigt.
Start mit 63 Jahren: 44 Monate vorzeitig, Abschlag 13,2 Prozent, also 211,20 Euro weniger. Bruttorente rund 1.388,80 Euro, lebenslang.
Start mit 65 Jahren: 20 Monate vorzeitig, Abschlag 6,0 Prozent, also 96,00 Euro weniger. Bruttorente rund 1.504,00 Euro.
Hinzu kommt, dass in den Jahren bis zur Regelaltersgrenze keine weiteren Entgeltpunkte hinzukommen, wenn man nicht mehr arbeitet. Die tatsächliche Lücke ist deshalb meist etwas größer. Alle Beträge sind Modellwerte.
Abschläge lassen sich ab dem 50. Lebensjahr durch freiwillige Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Die Rentenversicherung berechnet auf Anfrage, welcher Betrag dafür nötig wäre.
Arbeiten neben der Frührente
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Wer mit 63 die Rente für langjährig Versicherte bezieht, darf also unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Steuer und Sozialabgaben fallen dennoch an. Mehr dazu im Beitrag, wie viel Frührentner heute nebenher verdienen dürfen. Wer dagegen über die Regelaltersgrenze hinaus angestellt arbeitet, kann seit 2026 von der Aktivrente profitieren, bei der bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei bleiben.
Was die Rentenkommission vorschlägt
Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Darunter ist der Vorschlag, die Regelaltersgrenze künftig an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln, und die Idee, den frühestmöglichen Rentenbeginn von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Diese Vorschläge werden politisch diskutiert, beschlossen ist davon bisher nichts. Für die in der Tabelle genannten Jahrgänge gelten die Altersgrenzen des geltenden Rechts. Wie sich die laufenden Reformen einordnen lassen, zeigt der Überblick zur Rentenreform 2026.
Für wen sich der genaue Blick lohnt
- Jahrgänge 1960 bis 1964, die einen Rentenbeginn in den nächsten Jahren planen.
- Versicherte knapp unter 45 Jahren: Schon wenige fehlende Monate entscheiden darüber, ob Abschläge anfallen.
- Paare, bei denen ein Partner früher aufhören möchte und die Hinterbliebenenversorgung mitbedacht werden sollte.
Die Deutsche Rentenversicherung erstellt kostenlos eine Rentenauskunft mit den möglichen Startterminen. Sie lässt sich online, über die Beratungsstellen oder das Servicetelefon 0800 1000 4800 anfordern. Den Antrag sollte man etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
Was bleibt
Die Regelaltersgrenze steigt bis zum Jahrgang 1964 auf 67 Jahre, für besonders langjährig Versicherte auf 65 Jahre. Ein früherer Start mit 63 ist für langjährig Versicherte möglich, kostet aber je Monat 0,3 Prozent, und das ein Leben lang. Wer früh genug seinen Versicherungsverlauf prüft, kann gelassen entscheiden, welcher Termin zu den eigenen Plänen und Finanzen passt.
- Deutsche Rentenversicherung: Altersrente für langjährig Versicherte: Voraussetzungen und Abschläge
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html - Gesetze im Internet: § 235 SGB VI: Anhebung der Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgängen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html - Gesetze im Internet: § 236b SGB VI: Altersrente für besonders langjährig Versicherte
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236b.html - Gesetze im Internet: § 77 SGB VI: Zugangsfaktor und Abschläge
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__77.html
Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zur eigenen Rente geben die Deutsche Rentenversicherung (kostenfreies Servicetelefon 0800 1000 4800), zur Krankenversicherung die eigene Krankenkasse und zu Steuerfragen eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Beispielrechnungen sind vereinfachte Modellwerte.