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Vorsorge

Was in der jährlichen Renteninformation wirklich steht

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More Room to Grow · Stand: 18.09.2026 · 6 Minuten Lesezeit

Einmal im Jahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung ein Schreiben, das viele nur überfliegen. Dabei stecken in der Renteninformation drei Beträge mit ganz unterschiedlicher Aussagekraft, dazu eine Hochrechnung und ein Hinweis zur Kaufkraft, den man kennen sollte.

Die Renteninformation ist kein Bescheid und keine Zusage. Sie ist eine Momentaufnahme des eigenen Rentenkontos, berechnet nach dem Recht, das zum Zeitpunkt des Schreibens gilt. Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick: Sie zeigt, wo man heute steht, und lässt erkennen, ob im Versicherungskonto etwas fehlt.

Wer die Renteninformation bekommt

Das Schreiben kommt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig. Voraussetzung ist, dass man mindestens 27 Jahre alt ist und mindestens fünf Jahre Beitragszeiten im Rentenkonto hat. Ab dann folgt die Renteninformation jedes Jahr per Post. Der ersten liegt ein Versicherungsverlauf bei, also die Auflistung aller gespeicherten Zeiten.

Ab dem 55. Geburtstag wird die jährliche Renteninformation alle drei Jahre durch eine ausführlichere Rentenauskunft ersetzt. Wer die ausführliche Auskunft früher haben möchte, kann sie beantragen.

Die drei Beträge auf einen Blick

Auf der ersten Seite stehen drei Rentenbeträge. Sie beantworten drei verschiedene Fragen, und wer sie verwechselt, zieht leicht die falschen Schlüsse.

BetragWas er zeigtWofür er taugt
Rente wegen voller ErwerbsminderungDie Rente, die man bekäme, wenn man heute aus gesundheitlichen Gründen voll erwerbsgemindert wärePrüfen, wie gut man gegen den Verlust der Arbeitskraft abgedeckt ist
Regelaltersrente ohne weitere BeiträgeDie Altersrente aus den bisher erworbenen Ansprüchen, falls ab heute keine Beiträge mehr fließenUntergrenze, etwa bei längerer Pause oder Selbstständigkeit
Hochgerechnete RegelaltersrenteDie Altersrente, wenn bis zur Regelaltersgrenze so weiter eingezahlt wird wie im Durchschnitt der letzten fünf KalenderjahreHauptgröße für die Planung des Ruhestands

Die hochgerechnete Rente ist der Wert, auf den die meisten schauen. Sie beruht aber auf einer Annahme: Das Einkommen bleibt im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst so wie in den vergangenen fünf Jahren. Wer in Teilzeit wechselt, früher aufhört oder länger krank ist, wird später weniger bekommen. Wer bis zu welchem Alter arbeiten muss, um die Regelaltersrente zu erreichen, zeigt unser Beitrag zur Regelaltersgrenze nach Jahrgang.

Die Anpassungs-Szenarien: 1 und 2 Prozent

Alle drei Beträge rechnet die Rentenversicherung in heutigen Werten, also mit dem aktuellen Rentenwert. Weil Renten aber in der Regel jedes Jahr angepasst werden, enthält das Schreiben zusätzlich eine Hochrechnung mit zwei Annahmen: Die Renten steigen bis zum Rentenbeginn um 1 Prozent oder um 2 Prozent jährlich. Diese Werte beruhen auf den mittel- und langfristigen Annahmen der Bundesregierung zur Lohnentwicklung.

Zum Vergleich: Zum 1. Juli 2026 stiegen die Renten um 4,24 Prozent. Einzelne Jahre können also deutlich über den Szenarien liegen, andere darunter. Die Rentenanpassung folgt im Wesentlichen der Lohnentwicklung des Vorjahres und lässt sich über Jahrzehnte nicht verlässlich vorhersagen.

Der Hinweis zur Kaufkraft

Eine Rente von 2.000 Euro in 25 Jahren ist nicht dasselbe wie 2.000 Euro heute. Die Renteninformation weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die hochgerechneten Beträge den Kaufkraftverlust nicht berücksichtigen. Auf der Rückseite steht ein Rechenbeispiel, das in den Mustern der Rentenversicherung mit einer Preissteigerung von 1,5 Prozent im Jahr arbeitet.

Beispielrechnung

Annahmen: hochgerechnete Monatsrente bei 2 Prozent jährlicher Anpassung 2.500 Euro, Rentenbeginn in 15 Jahren, Preissteigerung 1,5 Prozent pro Jahr.

Kaufkraft in heutigem Geld: 2.500 € ÷ 1,01515 ≈ 2.000 Euro.

Abzug für Kranken- und Pflegeversicherung, im Modell rund 12,35 Prozent (Rentneranteil mit Kindern, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent): etwa 309 Euro, es bleiben rund 2.191 Euro nominal vor Steuern.

Vereinfachte Modellrechnung. Die tatsächlichen Werte hängen von Lohnentwicklung, Inflation, Beitragssätzen und Steuerrecht zum Rentenbeginn ab.

Brutto ist nicht netto

Alle Beträge in der Renteninformation sind Bruttowerte. Von der späteren Rente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, bei gesetzlich Versicherten derzeit zusammen gut 12 Prozent. Hinzu kann Einkommensteuer kommen. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der Bruttorente. Mehr dazu steht in unserem Beitrag zum Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn.

Wer die Renteninformation für die Planung nutzt, sollte deshalb grob mit einem Nettobetrag rechnen, der je nach Einzelfall 10 bis 25 Prozent unter dem Bruttobetrag liegen kann. Betriebs- und Privatrenten kommen getrennt hinzu und haben eigene Abzüge.

Rentenauskunft und Kontenklärung

Die ausführlichere Rentenauskunft ab 55 enthält den vollständigen Versicherungsverlauf, Angaben zu den einzelnen Altersrenten, zur Erwerbsminderungsrente und zur Hinterbliebenenrente. Spätestens dann sollte das Konto lückenlos sein.

Lücken entstehen häufiger, als man denkt. Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr und Kindererziehungszeiten werden zum Beispiel nicht automatisch erfasst, sondern nur auf Antrag. Mit einer Kontenklärung prüft die Rentenversicherung das gesamte Versichertenkonto. Sie fordert dazu in der Regel spätestens mit 43 Jahren auf, man kann sie aber jederzeit formlos beantragen. Dafür bekommt man den aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen. Hilfe gibt es kostenfrei über das Servicetelefon 0800 1000 4800 und in den Beratungsstellen der Rentenversicherung.

Beachten
Fehlende Zeiten im Versicherungsverlauf lassen sich Jahrzehnte später oft nur schwer belegen. Zeugnisse, Ausbildungsnachweise und Geburtsurkunden der Kinder sollten deshalb aufbewahrt werden.

Die Digitale Rentenübersicht als Ergänzung

Die Renteninformation zeigt nur die gesetzliche Rente. Wer zusätzlich Betriebsrenten oder private Verträge hat, kann diese seit einigen Jahren im Internet gebündelt einsehen: Die Digitale Rentenübersicht unter rentenuebersicht.de führt Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge zusammen. Nach Angaben der Rentenversicherung vom September 2026 sind mehr als 700 Anbieter angebunden. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos. Für die Anmeldung braucht man die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und die Steuer-Identifikationsnummer.

Die Übersicht ersetzt weder die Post der einzelnen Anbieter noch eine Beratung. Sie hilft aber, Lücken in der Altersvorsorge früh zu erkennen. Wie Betriebsrenten später bei der Krankenkasse belastet werden, erklärt unser Beitrag zur Betriebsrente und den Kassenbeiträgen.

Worauf es ankommt

Die Renteninformation ist ein Planungswerkzeug, kein Versprechen. Die hochgerechnete Rente setzt gleichbleibende Beiträge voraus, die Anpassungs-Szenarien sind Annahmen, und alle Beträge sind brutto und ohne Inflation gerechnet. Wer das Schreiben so liest, kann daraus eine realistische Erwartung ableiten und rechtzeitig prüfen, ob das Konto vollständig ist. Welche Neuerungen das Rentenpaket für alle Versicherten bringt, fasst unser Hauptartikel zur Rentenreform 2026 zusammen.

Quellen
  1. Deutsche Rentenversicherung: Meine Post von der Rente: Renteninformation, Rentenauskunft und Kontenklärung
    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Meine-Post-von-der-Rente/meine-post-von-der-rente_node.html
  2. Deutsche Rentenversicherung: Digitale Rentenübersicht: Wegweiser für die Altersvorsorge (21.09.2026)
    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/260921-digitale-rentenuebersicht.html
  3. Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026: Erhöhung um 4,24 Prozent
    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/260305-rentenanpassung-2026.html
  4. Bundesministerium der Justiz: § 109 SGB VI: Renteninformation und Rentenauskunft
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__109.html

Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zur eigenen Rente geben die Deutsche Rentenversicherung (kostenfreies Servicetelefon 0800 1000 4800), zur Krankenversicherung die eigene Krankenkasse und zu Steuerfragen eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Beispielrechnungen sind vereinfachte Modellwerte.

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